20.07.2016, 02:55
... zum Glück gibt es inzwischen einen legalen, wenn man es nach dem Buchstaben des Gesetzes genau nimmt allerdings nicht gerade billigen und auch etwas aufwendigen Weg: Wenn man umzieht, darf man ein bereits zugeteiltes Kennzeichen weiter führen.
Angenommen es gibt am aktuellen Wohnort nur Paragraphenreiter und man kommt nicht voran, dann hat man doch bestimmt keine Lust mehr, dort weiter wohnen zu bleiben. Und da wir in Deutschland (und in Europa) Freizügigkeit genießen, können wir einfach unsere Koffer packen und uns einen anderen Ort in einem anderen Kreis, in dem ohnehin alles besser ist, suchen. Dort mieten wir eine Wohnung, etwa als Untermieter, gehen aufs Einwohnermeldeamt und melden unsere Mietwohnung als neuen Hauptwohnsitz. Mit der Meldebescheinigung in der Tasche können wir dann auch gleich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden und unsere Kuchenbleche gegen passende Kennzeichen unseres neuen Kreises eintauschen.
Und wenn es uns dann dort nach ner Weile wider Erwarten an unserem neuen Hauptwonsitz nicht mehr gefällt, etwa weil wir festgestellt haben, dass der Weg zur Arbeit doch ziemlich lang weit wäre jetzt wo der Urlaub zu Ende ist und man mal wieder beim Brötchengeber auftauchen müsste, oder weil die Miete auf Dauer doch zu hoch wäre, dann könnte man ja gezwungen sein, wieder in den alten, verhassten Landkreis zurück ziehen zu müssen.
Viele Grüße, Mirko
Angenommen es gibt am aktuellen Wohnort nur Paragraphenreiter und man kommt nicht voran, dann hat man doch bestimmt keine Lust mehr, dort weiter wohnen zu bleiben. Und da wir in Deutschland (und in Europa) Freizügigkeit genießen, können wir einfach unsere Koffer packen und uns einen anderen Ort in einem anderen Kreis, in dem ohnehin alles besser ist, suchen. Dort mieten wir eine Wohnung, etwa als Untermieter, gehen aufs Einwohnermeldeamt und melden unsere Mietwohnung als neuen Hauptwohnsitz. Mit der Meldebescheinigung in der Tasche können wir dann auch gleich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden und unsere Kuchenbleche gegen passende Kennzeichen unseres neuen Kreises eintauschen.
Und wenn es uns dann dort nach ner Weile wider Erwarten an unserem neuen Hauptwonsitz nicht mehr gefällt, etwa weil wir festgestellt haben, dass der Weg zur Arbeit doch ziemlich lang weit wäre jetzt wo der Urlaub zu Ende ist und man mal wieder beim Brötchengeber auftauchen müsste, oder weil die Miete auf Dauer doch zu hoch wäre, dann könnte man ja gezwungen sein, wieder in den alten, verhassten Landkreis zurück ziehen zu müssen.
Viele Grüße, Mirko