29.09.2004, 11:06
Richtig Mikey, das ist dann kein Unfallwagen, es hat ja keine "Feindberührung" stattgefunden. Formaljuristisch musst du einen solchen Schaden, da er über der Bagatellgrenze liegt, aber in Kaufverträgen angeben, sonst kannst du später Probleme bekommen, wenn es denn mal rauskommt. In den ADAC-Standardkaufverträgen nennt man das dann nicht "Unfallschäden", sondern "sonstige Beschädigungen". Es spricht auch eigentlich nichts dagegen, Schäden wie reine Lackschäden oder kleine Beulen durch Vandalismus, Parkrempler etc. anzugeben - der Kaufinteressent wird wohl deshalb nicht vom Kauf Abstand nehmen, sondern wohl eher die Ehrlichkeit zu schätzen wissen.
Gruß, Midnight-Cruiser