Ein Autohändler darf nicht ohne vorherigen Fahrzeug- Check behaupten, ein Wg. sei unfallfrei. Urteil des OLG Naumburg (Az.: 1U 44/13)
Das gilt auch, wenn der Händler einschränkend hinzufügt, der Vorbesitzer habe keine entsprechenden Angaben gemacht.
Lasse dir Zeit, vielleicht bekommst du hier ein Angebot, aber Finger weg von dubiosen Händlern und von zweifelhaften Angeboten.
Gruß
Das gilt auch, wenn der Händler einschränkend hinzufügt, der Vorbesitzer habe keine entsprechenden Angaben gemacht.
Lasse dir Zeit, vielleicht bekommst du hier ein Angebot, aber Finger weg von dubiosen Händlern und von zweifelhaften Angeboten.
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Viele sind davon überzeugt, nur weil sie Lesen und Schreiben gelernt haben, andere zu kritisieren.