Das Standgeräusch ist m. E. unproblematisch (das wird bei offenen Klappen ja eingehalten). Die Z06 würde aber, falls die Klappen auch zwischen ca. 50 und 70km/h offen bleiben (d.h. EU-Modell mit gezogener Sicherung), den Durchfahrttest (Messung des Fahrgeräusches) nicht mehr bestehen.
Inwieweit das praxisrelevant ist, steht auf einem andern Blatt. Die Polizei kann ja lediglich das Standgeräusch messen. Nur im Fall einer Stilllegung (für die es ja einen ausreichenden Grund geben muss) könnte durch den Prüfer eine Fahrgeräusch-Messung gemacht werden.
Inwieweit das praxisrelevant ist, steht auf einem andern Blatt. Die Polizei kann ja lediglich das Standgeräusch messen. Nur im Fall einer Stilllegung (für die es ja einen ausreichenden Grund geben muss) könnte durch den Prüfer eine Fahrgeräusch-Messung gemacht werden.