09.11.2004, 13:18
Ich habe den US Titel behalten können und bei mir steht kein US Besitzer im Brief.... (bei meiner C1).
Ein anderer Aspekt sollte auch nicht aus den Augen verloren werden.
Wenn das Auto in der Vergangenheit in USA gestohlen wurde, so wird das auch jetzt noch vom US Staat eingezogen!
Im US Corvetteclub NCRS berichtete man gerade über einen Kollegen, der eine 61er restauriert hatte, Daten erfragen wollte und das Auto konfisziert bekam.
Der ursprüngliche Eigentümer hatte das Auto 1962 als gestohlen gemeldet und bekam jetzt ein Wertstück zurück.
Im deutschen Gesetz ist es meines Wissens nach auch so, dass man Diebesgut nicht gutgläubig erwerben kann, allerdings soll das nicht für den Zweiterwerber danach gelten.
Wie es mit der Verjährung aussieht weiss ich nicht, aber trotzdem solltet Ihr den Fall der 61er in USA im Kopf behalten.
Das ist der Grund, warum ich nie in der Geschichte meiner C1 rumgestochert habe.....
Cord
Ein anderer Aspekt sollte auch nicht aus den Augen verloren werden.
Wenn das Auto in der Vergangenheit in USA gestohlen wurde, so wird das auch jetzt noch vom US Staat eingezogen!
Im US Corvetteclub NCRS berichtete man gerade über einen Kollegen, der eine 61er restauriert hatte, Daten erfragen wollte und das Auto konfisziert bekam.
Der ursprüngliche Eigentümer hatte das Auto 1962 als gestohlen gemeldet und bekam jetzt ein Wertstück zurück.
Im deutschen Gesetz ist es meines Wissens nach auch so, dass man Diebesgut nicht gutgläubig erwerben kann, allerdings soll das nicht für den Zweiterwerber danach gelten.
Wie es mit der Verjährung aussieht weiss ich nicht, aber trotzdem solltet Ihr den Fall der 61er in USA im Kopf behalten.
Das ist der Grund, warum ich nie in der Geschichte meiner C1 rumgestochert habe.....
Cord
Corvette, THE HEARTBEAT OF AMERICA