05.08.2020, 19:20
Wenn der Verkäufer zugesichert hat (im Vertrag oder vor Zeugen, die sich ernsthaft erinnern und vor Gericht nicht auf einmal vergeßlich oder phantasievoll tun), ...... dann kann man doch den Verkäufer auf Herausgabe des TÜV-Dokuments verklagen. Dauert zwar auch, aber die Kosten für den "Spaß" zahlt der Verkäufer, wenn er den Prozeß verliert. Und mancher Schlamper, der sich nicht mehr gerührt hat, wacht auf, sobald der gelbe Briefumschlag vom Gericht im Briefkasten liegt.