08.08.2020, 13:25
Frank, neben dem ganzen anderen rechtlichen Unsinn sind bereits Deine Gründe für den ganzen Zulassungs-Ballyhoo sowas von hanebüchen, das hält man kaum im Kopf aus.
Du hast das Auto, die Papiere.einen Kaufvertrag und eine Quittung über den gezahlten Kaufpreis.
Wie soll denn der Verkäufer in der Situation die Papiere verlustig melden, neue beantragen und die Karre zulassen?
Kann er vielleicht machen, aber dann ist er richtig dran.
Ein abgemeldetes Auto mit einer Ruheversicherung für einen beliebigen Zeitraum abzusichern, ist überhaupt kein Problem.
Habe ich selbst bei zweien meiner nicht zugelassenen Fahrzeuge.
Und das eine war noch nie in D zugelassen.
mit kopfschüttelndem Gruß
JR
Zitat:Hat was mit Rechtssicherheit zu tun.
Trotz gültiger Papiere kann der alte Eigner schnell mal alles auf Verlust schreiben und sich neue Papiere holen.
Und dem Vorbesitzer (Idio*) vertraue ich 0 !
Umschreiben und Zulassen, dann bin ich sicher, das nichts mehr schief geht.
Und auch wegen einer Versicherung nach Abmeldung, die bei einer Stillegung vertraglich ausgehandet werden kann
Du hast das Auto, die Papiere.einen Kaufvertrag und eine Quittung über den gezahlten Kaufpreis.
Wie soll denn der Verkäufer in der Situation die Papiere verlustig melden, neue beantragen und die Karre zulassen?
Kann er vielleicht machen, aber dann ist er richtig dran.
Ein abgemeldetes Auto mit einer Ruheversicherung für einen beliebigen Zeitraum abzusichern, ist überhaupt kein Problem.
Habe ich selbst bei zweien meiner nicht zugelassenen Fahrzeuge.
Und das eine war noch nie in D zugelassen.
mit kopfschüttelndem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!