10.09.2022, 13:50
(10.09.2022, 12:46)JR schrieb: Ich habe mehrere Autos, bei denen die amtlich gesiegelten kleinen Kennzeichen nicht in die Papiere eingetragen sind.
Eine Ausnahmegenehmigung ist dafür sicher nicht zwingend vorgeschrieben.
Das ist eine zulässige Kennzeichengröße, keine Urkundenfälschung und man kann im Zweifelsfall mit dem Amt trefflich darüber diskutieren, ob überhaupt irgendein Verstoß vorliegt.
Mag sein, dass das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird und/oder die Zulassungen auch schon älter sind.
Vom Normschild abweichende Kennzeichengrössen wie das Mopedschild werden z.B. von der Kölner Zulassungsstelle bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung per Foto genauestens dokumentiert, war bei mir bei der C2 schon in 2014 so und bei der C4 in 2021 auch wieder so.
Da würde das Amt im Zweifel nicht viel diskutieren, kein Nachweis/Foto für das kleine Schild in den Unterlagen, keine Ausnahme.