07.04.2023, 21:28
Hallo Jürgen,
danke für deine Antwort. Ich denke das fast alle in ihren Scheinen was anderes stehen haben. Denke das manche Angaben bei der Erstellung eines Datenblattes in diesen Feldern U1, U2, und U3 bei dem selben Motor erheblich abweichen. Das ist ja für mich auch nicht wirklich relevant. Ich wollte gerne wissen ob der Grenzwert in U3 auf 80 dB Gesetzlich begrenzt ist.
Wenn ich deine Angaben lese dann steht bei Dir ein N wie National hinter dem Wert. Heidtvdad auf deinen Wert noch 26 dB addiert werden. Habe auch schon gelesen das dieses N bei den Fahrzeugen vernachlässigt oder weggelassen werden kann.
Such etwa wo ich beim TÜV vorlegen kann in dem steht, das bei den Baujahren 1966 bis 1980 mit Nationaler Messmethode gemessen wird. Ob das N auch für das Fahrtgeräusch gilt weiß ich nicht. Laut TÜV ist das Fahrtgeräusch maßgebend.
danke für deine Antwort. Ich denke das fast alle in ihren Scheinen was anderes stehen haben. Denke das manche Angaben bei der Erstellung eines Datenblattes in diesen Feldern U1, U2, und U3 bei dem selben Motor erheblich abweichen. Das ist ja für mich auch nicht wirklich relevant. Ich wollte gerne wissen ob der Grenzwert in U3 auf 80 dB Gesetzlich begrenzt ist.
Wenn ich deine Angaben lese dann steht bei Dir ein N wie National hinter dem Wert. Heidtvdad auf deinen Wert noch 26 dB addiert werden. Habe auch schon gelesen das dieses N bei den Fahrzeugen vernachlässigt oder weggelassen werden kann.
Such etwa wo ich beim TÜV vorlegen kann in dem steht, das bei den Baujahren 1966 bis 1980 mit Nationaler Messmethode gemessen wird. Ob das N auch für das Fahrtgeräusch gilt weiß ich nicht. Laut TÜV ist das Fahrtgeräusch maßgebend.