27.02.2006, 18:17
Die Frage des Ersatzfahrzeuges ist häufig auch eine Frage des Verhandlungserfolges.
Bei einem Reifenschaden an meiner 01er C5 eierte ich mit dem kaputten EMT zum damaligen Händler meines Vertrauens, um den Reifen wechseln zu lassen.
Auf die Aussage, ich möge doch bitte in zwei Tagen wiederkommen, dann wäre der zu bestellende Reifen auch da, erklärte ich den Herrschaften, dass ich mit dem kaputten Reifen keinen Meter mehr fahren würde und es außerdem eine Unverschämtheit sei, dass ein offizieller Händler den Reifen nicht vorrätig habe. Man solle mir ein Ersatzauto geben, dass ich nach durchgeführtem Reifenwechsel gegen mein Auto wieder tauschen würde.
Habe gleich dazugesagt, dass ich aber nicht mit einem Corsa oder Astra vom Hof ginge, und so bekam ich dann eine andere C5 - war zwar rot, aber konnte man durchgehen lassen.
Insbesondere bei Garantiemängeln finde ich schon, dass der Ersatzwagen ruhig annähernd adäquat sein darf.
Bei einem Inspektionsaufenthalt sieht es schon anders aus, da habe ich dann aber auch die Wahl, ein teureres oder billigeres Ersatzauto zu nehmen. Das ist bei anderen Marken auch nicht anders.
Als ich in grauer Vorzeit bei meinem Omega MV6 einen Motorschaden hatte, und vier Wochen in einem Astra unterwegs war, hatte die Werkstatt auch irgendwann mal nach einer Kostenbeteiligung gefragt.
Meine Antwort war, dass ich gerne Geld dafür nähme, dass ich die teure Leasingrate für den Omega zahlte und dafür mit einem Astra - auch noch mit Werbeaufkleber der Werkstatt - für sie Reklame machte. Dann war ganz schnell Ruhe, obwohl ich in den vier Wochen 4.000 km mit der Fuhre unterwegs war.
Gruß
JR
Bei einem Reifenschaden an meiner 01er C5 eierte ich mit dem kaputten EMT zum damaligen Händler meines Vertrauens, um den Reifen wechseln zu lassen.
Auf die Aussage, ich möge doch bitte in zwei Tagen wiederkommen, dann wäre der zu bestellende Reifen auch da, erklärte ich den Herrschaften, dass ich mit dem kaputten Reifen keinen Meter mehr fahren würde und es außerdem eine Unverschämtheit sei, dass ein offizieller Händler den Reifen nicht vorrätig habe. Man solle mir ein Ersatzauto geben, dass ich nach durchgeführtem Reifenwechsel gegen mein Auto wieder tauschen würde.
Habe gleich dazugesagt, dass ich aber nicht mit einem Corsa oder Astra vom Hof ginge, und so bekam ich dann eine andere C5 - war zwar rot, aber konnte man durchgehen lassen.
Insbesondere bei Garantiemängeln finde ich schon, dass der Ersatzwagen ruhig annähernd adäquat sein darf.
Bei einem Inspektionsaufenthalt sieht es schon anders aus, da habe ich dann aber auch die Wahl, ein teureres oder billigeres Ersatzauto zu nehmen. Das ist bei anderen Marken auch nicht anders.
Als ich in grauer Vorzeit bei meinem Omega MV6 einen Motorschaden hatte, und vier Wochen in einem Astra unterwegs war, hatte die Werkstatt auch irgendwann mal nach einer Kostenbeteiligung gefragt.
Meine Antwort war, dass ich gerne Geld dafür nähme, dass ich die teure Leasingrate für den Omega zahlte und dafür mit einem Astra - auch noch mit Werbeaufkleber der Werkstatt - für sie Reklame machte. Dann war ganz schnell Ruhe, obwohl ich in den vier Wochen 4.000 km mit der Fuhre unterwegs war.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!