07.04.2006, 09:49
Zitat:Original von hansk
Hallo Leute,
wie es im Betreff steht. Ist das irgendwie zu bewerkstelligen?
Also nicht grundsätzlich deaktivieren sondern nur bei Bedarf.
Hintergrund: Ich habe jetzt eine Enkelin
und wenn ich die mal abholen / bringen muß würde ich gerne vielleicht mit
einem nachgerüsteten Schalter das Dingen mal ausschalten.
Gruß
Soviel ich weiß ist das nicht rechtens. Sprich man darf das nicht selber machen, stell Dir vor Du vertust Dich mal beim Umlegen des Schalters, bzw. stell es Dir lieber nicht vor. Wie gesagt soviel mir bekannt ist darf das nur die Werkstatt machen und dann erstmal dauerhaft abschalten.