22.11.2006, 00:08
Hab mal gestöbert:
Link dazu
Also. wenn wir mit einer Vette fahren, wird mit Sicherheit jeder Staatsanwalt nur eine Ordnungswidrikeit feststellen. Nee, is klar!
Ich denke, unsere Gesetze sind so was von lückenhaft und damit gut dehnbar.
In jedem, Fall bräuchten wir den besseren Anwalt.
Sagt gleich Bescheid, wenn ihr einen Anwalt kennt, der das schon mal durchgeboxt hat.
Skeptische Grüße
Kai
Zitat: Gefährdung des Straßenverkehrs
315 c Wer im Straßenverkehr
Nr. 2 grob verkehrswidrig und rücksichtslos
b.) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, und dadurch Leib und Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 145 StGB Wer absichtlich oder wissentlich
1. Notrufe oder Notzeichen mißbraucht oder
2. vortäuscht, daß wegen eines Unglücksfalls oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Link dazu
Also. wenn wir mit einer Vette fahren, wird mit Sicherheit jeder Staatsanwalt nur eine Ordnungswidrikeit feststellen. Nee, is klar!
Ich denke, unsere Gesetze sind so was von lückenhaft und damit gut dehnbar.
In jedem, Fall bräuchten wir den besseren Anwalt.
Zitat:Der Ordnungswidrigkeitentatbestand wäre also bereits in dem Moment erfüllt, in dem Sie das Fahrzeug mit der von Sparfuchs empfohlenen Lichtanlage in Betrieb nehmen würden. Der Rahmen für eine zu erwartende Geldbuße bei Vorsatztaten beträgt nach §§ 24 StVG i. V. m. 17 Abs. 1 OWiG 5,00 bis 1 000,00 €uro. Bei der Zumessung der Geldbuße gilt § 17 Abs. 3 OWiG:
"Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht, bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt."
Sagt gleich Bescheid, wenn ihr einen Anwalt kennt, der das schon mal durchgeboxt hat.
Skeptische Grüße
Kai