18.12.2002, 18:55
Ich habe das auch schon mehrfach gesehen bei Fahrzeugen mit H-Kennzeichen, insbesondere C2´s....
Hier kann mit den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs ein solcher Ölkühler begründet werden.
Modifikationen, wie Warnblinker, Blinker überhaupt.....sind ja auch ein Muß.
Im Zeifelsfalle und bei einem ganz haarigen Prüfer kann man das immer noch als zeitgenössischen Umbau verkaufen. Das Gegenteil dürfte nicht beweisbar sein.
Ich denke, daß ist absolut unkritisch.
Hier kann mit den Anforderungen des heutigen Straßenverkehrs ein solcher Ölkühler begründet werden.
Modifikationen, wie Warnblinker, Blinker überhaupt.....sind ja auch ein Muß.
Im Zeifelsfalle und bei einem ganz haarigen Prüfer kann man das immer noch als zeitgenössischen Umbau verkaufen. Das Gegenteil dürfte nicht beweisbar sein.
Ich denke, daß ist absolut unkritisch.