22.03.2007, 15:33
Hallo,
soweit ich das aus § 72 StVZO rauslese, sind Rückfahrscheinwerfer ab Baujahr/Zulassung 1.1.1986 vorgeschrieben.
(edit: Ab 1986 müssen bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein, davor können auch nicht bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein. So verstehe ich die Aussage in § 72.)
Auch meine 76er ist auf gelbe Blinker in den Rückfahrscheinwerfern umgerüstet. Der örtliche TÜV hat mir empfohlen, gar keine Rückfahrscheinwerfer zusätzlich einzubauen, da für mein Baujahr nicht vorgeschrieben.
Tatsächlich habe ich meine beiden Blinker in den Rückfahrleuchten so geschaltet, dass sie bei Einlegen des Rückwärtsganges beide aufleuchten. Das ist zwar nicht StVZO-konform, aber praktisch. Ist natürlich für evtl. TÜV-Besuche abschaltbar.
Gruß Dietmar
soweit ich das aus § 72 StVZO rauslese, sind Rückfahrscheinwerfer ab Baujahr/Zulassung 1.1.1986 vorgeschrieben.
(edit: Ab 1986 müssen bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein, davor können auch nicht bauartgenehmigte Rückfahrscheinwerfer montiert sein. So verstehe ich die Aussage in § 72.)
Auch meine 76er ist auf gelbe Blinker in den Rückfahrscheinwerfern umgerüstet. Der örtliche TÜV hat mir empfohlen, gar keine Rückfahrscheinwerfer zusätzlich einzubauen, da für mein Baujahr nicht vorgeschrieben.
Tatsächlich habe ich meine beiden Blinker in den Rückfahrleuchten so geschaltet, dass sie bei Einlegen des Rückwärtsganges beide aufleuchten. Das ist zwar nicht StVZO-konform, aber praktisch. Ist natürlich für evtl. TÜV-Besuche abschaltbar.
Gruß Dietmar
Corv76
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