09.07.2007, 13:30
Hierzu kann ich ein Lied singen.
Habe meine Vette am 12.05.77 mit einem TÜV-Gutachten für die H-Zulassung gekauft.
Ich sag noch zu dem Vorbesitzer, die ist doch erst in 14 Tagen 30 Jahre alt. Nee kein Problem müßte so mit der H-Zulassung gehen.
Ich also auf die Zulassungsstelle, gleicher Kampf um die Nummernschildgröße, bis zum Referatsleiter um die kleinsten Schilder zubekommen die offiziell zugelassen sind, ich glaube 120x240 mm . Der gibt sein OK. Ich also zum Schildermacher, grinse mit den teilen in der Hand die Dame von der Zulassungsstelle wie ein Honigkuchenpferd an und die sagt nur
>>>>>>>>>>>>> Wir haben ein Problem <<<<<<<<<<<<
Das hat mich so an "Apollo 13" erinnert.
Ich frage dezent, was für ein Problem und Sie dreht den Bildschirm zu mir herum und zeigt mir die Meldung von Ihrem Rechner.
--------- Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt, keine Zulassung möglich ---------
Um es auf den Punkt zu bringen.
In Rheinland-Pfalz bekommt man kein Fahrzeug zugelassen, wenn nicht auf den Tag genau die Kiste 30 Jahre auf dem Buckel hat.
Zu den Blinkern, ich habe hinten zwei rote Blinker verbaut.
Diverse Sondereintragungen inclusive Einspritzanlage, Spoiler vorne und hinten usw. 2 Seiten lang haben den Prüfer vom Tüv Hessen nicht abgehalten ein H-Gutachten zu erteilen. Und der darf das auch bevor der Wagen 30 Jahre alt ist. Er sagt ja nur, dass der Wagen den Bestimmungen entspricht.
Gruß Oliver
Habe meine Vette am 12.05.77 mit einem TÜV-Gutachten für die H-Zulassung gekauft.
Ich sag noch zu dem Vorbesitzer, die ist doch erst in 14 Tagen 30 Jahre alt. Nee kein Problem müßte so mit der H-Zulassung gehen.
Ich also auf die Zulassungsstelle, gleicher Kampf um die Nummernschildgröße, bis zum Referatsleiter um die kleinsten Schilder zubekommen die offiziell zugelassen sind, ich glaube 120x240 mm . Der gibt sein OK. Ich also zum Schildermacher, grinse mit den teilen in der Hand die Dame von der Zulassungsstelle wie ein Honigkuchenpferd an und die sagt nur
>>>>>>>>>>>>> Wir haben ein Problem <<<<<<<<<<<<
Das hat mich so an "Apollo 13" erinnert.
Ich frage dezent, was für ein Problem und Sie dreht den Bildschirm zu mir herum und zeigt mir die Meldung von Ihrem Rechner.
--------- Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt, keine Zulassung möglich ---------
Um es auf den Punkt zu bringen.
In Rheinland-Pfalz bekommt man kein Fahrzeug zugelassen, wenn nicht auf den Tag genau die Kiste 30 Jahre auf dem Buckel hat.
Zu den Blinkern, ich habe hinten zwei rote Blinker verbaut.
Diverse Sondereintragungen inclusive Einspritzanlage, Spoiler vorne und hinten usw. 2 Seiten lang haben den Prüfer vom Tüv Hessen nicht abgehalten ein H-Gutachten zu erteilen. Und der darf das auch bevor der Wagen 30 Jahre alt ist. Er sagt ja nur, dass der Wagen den Bestimmungen entspricht.
Gruß Oliver