09.07.2007, 15:52
Zitat:Original von Anniversary
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Es ist doch das Baujahr ausschlaggebend und nicht die ERSTZULASSUNG
Gruß
Walther
neeee, das Alter ist auschlaggebend, b.zw. das Datum der Erstzulasung. Ist doch nicht schwierig zu verstehen, oder?
du bist doch auch erst nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres volljährig und nicht in dem Jahr wenn Du 18 wirst.
grutzi Gott
Frank