09.07.2007, 17:54
Zulassung eines Oldtimers:
Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer.
Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison kennzeichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.
Darauf beruft sich z.B. Bremen.
Bedeutet:
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren (Tag - Monat - Jahr) zum Verkehr zugelassen worden sein.
Ich wollte einen alten Caddy kaufen, welcher noch nie gelaufen (zugelassen) war.
Ich hätte für den kein H-Kennzeichen erhalten, nur Rote Nummer.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer.
Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison kennzeichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.
Darauf beruft sich z.B. Bremen.
Bedeutet:
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren (Tag - Monat - Jahr) zum Verkehr zugelassen worden sein.
Ich wollte einen alten Caddy kaufen, welcher noch nie gelaufen (zugelassen) war.
Ich hätte für den kein H-Kennzeichen erhalten, nur Rote Nummer.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI