09.07.2007, 20:59
Das kann ja nicht ganz sein...!
Das in den Verkehr kommen kann man doch wohl auch als in den "Geschäftsverkehr" kommen auslegen. Da ist es doch wohl möglich einen Verkauf zu irgendeinem Zeitpunkt in der Historie des Fahrzeugs nachzuweisen.
Ansonsten...neuen Brief beantragen...der kommt dann mit dem Datum 1.7. des Baujahres...und dann is auch gut.
Wenn es der Amtsschimmel halt blöde will, dann sollte man sich auch nicht auf jede Gemeinheit einlassen. Es gibt immer einen Weg.
Das in den Verkehr kommen kann man doch wohl auch als in den "Geschäftsverkehr" kommen auslegen. Da ist es doch wohl möglich einen Verkauf zu irgendeinem Zeitpunkt in der Historie des Fahrzeugs nachzuweisen.
Ansonsten...neuen Brief beantragen...der kommt dann mit dem Datum 1.7. des Baujahres...und dann is auch gut.
Wenn es der Amtsschimmel halt blöde will, dann sollte man sich auch nicht auf jede Gemeinheit einlassen. Es gibt immer einen Weg.