09.07.2007, 22:39
Zitat:Oldtimer sind Fahrzeug, die - vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
So steht es in der Auslegung.
Meiner Meinung nach = Vor 30 Jahren in den Handel gekommen sind.
In Verkehr bringen = Einen Wagen zulassungsfähig auf den Markt bringen.
In Verkehr gekommen sind - ist doch nichts anderes als dass Fahrzeuge verkauft und sicherlich auch zugelassen wurden.
Es steht nirgendwo, dass es sich explizit um den Wagen handeln muss der zugelassen werden soll.
Wenn jemand vor 30 oder mehr Jahren z.B. ein Vette gekauft hat, diese nie zugelassen hat, einen
entsprechenden KFZ-Brief vorlegen kann aus dem hervorgeht wann das Auto gebaut wurde
und es damals zulassungsfähig war, der Zustand den Oldi - Ansprüchen genügt, so dürfte
selbst einer Erstzulassung gleich als Oldi nichts im Wege stehn.
So sehe ich das
Gruß
Walther
P.S. werd da mal mit meinem RA (u.a. Verkehrsjurist / meine natürlich den Straßenverkehr)
darüber sprechen.
V8 AUS FREUDE AM TANKEN