10.07.2007, 16:05
Frank (m-i-w),
was Du denkst, ist relativ unerheblich für die Beurteilung.
In den Gesetzestexten ist eindeutig das Baujahr - und nicht das Modelljahr - aufgeführt.
Über die einschlägigen Quellen lässt sich genau bestimmen, bis zu welcher VIN das Baujahr dem Modelljahr-1 entspricht.
Damit müsste der Käse gegessen sein, zumindest kommt beim Vorliegen der BMV-Papiere und der Nachweise die Zulassungsstelle in erhebliche Argumentationsnot.
Gruß
JR
was Du denkst, ist relativ unerheblich für die Beurteilung.
In den Gesetzestexten ist eindeutig das Baujahr - und nicht das Modelljahr - aufgeführt.
Über die einschlägigen Quellen lässt sich genau bestimmen, bis zu welcher VIN das Baujahr dem Modelljahr-1 entspricht.
Damit müsste der Käse gegessen sein, zumindest kommt beim Vorliegen der BMV-Papiere und der Nachweise die Zulassungsstelle in erhebliche Argumentationsnot.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!