12.07.2007, 10:08
Die Ausrüstung mit einem vorderen Klebekennzeichen wurde abgelehnt.
Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss
Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle
De Tomaso Pantera
Verwaltungsgericht Berlin,
Az: VG 27A22.92 vom 7.12.1992
Eine Umrüstung zur Anbringung vorschriftsmäßiger Kennzeichen ist zumutbar, auch wenn hierfür z.B. ein nicht originaler Spoiler verwendet werden muss
Ästhetische oder wirtschaftliche Überlegungen des Klägers spielten keine Rolle
De Tomaso Pantera
Verwaltungsgericht Berlin,
Az: VG 27A22.92 vom 7.12.1992