08.08.2007, 09:39
Zitat:Original von hang_loose
Aus der FZV:
"Stempelplakette nach Absatz 3 Satz 1 und 2 vorhanden ist und keine verwechslungsfähigen oder beeinträchtigenden Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 11 Satz 1 am Fahrzeug angebracht sind."
verwechslungsfähig
O.K.
Ob das gleiche kleine "falsche" Schild ohne die schönen Chevy Plaketten
mildere Strafe nach sich ziehen würde?
Liebe Grüße Alex