21.08.2007, 13:56
Hallo,
eine Mitführungspflicht dafür gibt es nicht. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Prüfung für die HU und die AU, die in §29 Abs. 10 und §47a Abs. 4 geregelt ist.
Zudem kann die Vorlage bei
Schadet natürlich nichts, die Unterlagen im Wagen zu haben, aber eine Pflicht ist es nicht.
Gruß
Tom
eine Mitführungspflicht dafür gibt es nicht. Es besteht eine Aufbewahrungspflicht bis zur nächsten Prüfung für die HU und die AU, die in §29 Abs. 10 und §47a Abs. 4 geregelt ist.
Zudem kann die Vorlage bei
Zitat:zuständigen Personen und der Zulassungsbehörde bei allen Maßnahmen zur Prüfung auszuhändigen.verlangt werden, also bei der Ummeldung usw oder auch, wenn eine Manipulation an der AU Plakette vermutet.
Schadet natürlich nichts, die Unterlagen im Wagen zu haben, aber eine Pflicht ist es nicht.
Gruß
Tom
Bei DKMS wird erklärt, wie man mit etwas Spucke auf einem Wattestab oder einem kleinen Piekser Leben retten kann. Interesse ein Lebensretter zu werden? Alles was man braucht ist etwas Mut und Herz.