21.08.2007, 14:48
@ MadTom:
Die Polizei zählt zu den "zuständigen Personen", wenn eine Verkehrskontrolle vorgenommen wird.
Ergo: Diese AU-Prüfbescheinigung sollte immer mitgeführt werden.
Ist wie mit dem Personalausweis.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Die Polizei zählt zu den "zuständigen Personen", wenn eine Verkehrskontrolle vorgenommen wird.
Ergo: Diese AU-Prüfbescheinigung sollte immer mitgeführt werden.
Ist wie mit dem Personalausweis.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI