21.08.2007, 15:25
Zitat:Original von STRUPPI
@ MadTom:
Die Polizei zählt zu den "zuständigen Personen", wenn eine Verkehrskontrolle vorgenommen wird.
Ergo: Diese AU-Prüfbescheinigung sollte immer mitgeführt werden.
Ist wie mit dem Personalausweis.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Unsinn Struppi, der Tom hat doch die einschlägigen Vorschriften zitiert. Warum wissen dann Einige es trotzdem immer besser.
Es gibt nur eine Aufbewahrungspflicht und keine Mitführungspflicht. Deshalb die Plakette am Kennzeichen. Ebenso bei der Hauptuntersuchung geregelt, dort auch Plakette und Du mußt den TÜV - Bericht auch nicht bei Dir haben.
Beim Perso ist das anders, weil Du keine Plakette am Hintern hast.
Gruß Edgar