25.09.2007, 17:06
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine sehr umfangreiche Erklärung,und Deine Mühe.-Also wenn ich das alles richtig verstehe,so kann man nicht einfach sagen:nichtgestempeltes Kennz.vorn am Auto,und
gestempeltes im Auto ergibt die und die Ahndung,also klipp und klar soundsoviel Euro
Bußgeld,und Keine Punkte,oder doch Punkte.Es ist also,wenn ich das richtig verstehe,
nicht klipp und klar festgelegt,wie z.B. 20 km zu schnell gibt eben 30 Euro!-Demnach
liegt es sehr am Verkehrspolizisten,ob er Verständnis zeigt,wie bei Hucky,und einen
ungeschoren davonkommen lässt,oder ob ein andrer Kollege da ein richtiges Exempel
statuieren will,und den Gesetzesrahmen voll ausschöpen will.
Nun kann ein Richter ein solches "Vergehen" wohl nicht mit der gleichen Schwere bewerten
und bestrafen,als wenn ich mit falschen Kennzeichen auf Einbruchstour erwischt werde.
Das Maß in unserem Falle (Kennz.) der vorhandenen kriminellen Energie,dürfte wohl
nahezu bei Null einzuordnen sein.Dementsprechend sollte auch die Strafe ausfallen,meine
zumindestens ich.Aber vielleicht ist ja in der Praxis alles viel schlimmer,wer hat denn,
außer Hucky,schon Erfahrung mit ungestempelten Kennz. bei Kontrollen gemacht,oder
beim Blitzen,und wie hoch sind die Strafen tatsächlich ausgefallen?
Es grüsst Euch Alle, RainerR
vielen Dank für Deine sehr umfangreiche Erklärung,und Deine Mühe.-Also wenn ich das alles richtig verstehe,so kann man nicht einfach sagen:nichtgestempeltes Kennz.vorn am Auto,und
gestempeltes im Auto ergibt die und die Ahndung,also klipp und klar soundsoviel Euro
Bußgeld,und Keine Punkte,oder doch Punkte.Es ist also,wenn ich das richtig verstehe,
nicht klipp und klar festgelegt,wie z.B. 20 km zu schnell gibt eben 30 Euro!-Demnach
liegt es sehr am Verkehrspolizisten,ob er Verständnis zeigt,wie bei Hucky,und einen
ungeschoren davonkommen lässt,oder ob ein andrer Kollege da ein richtiges Exempel
statuieren will,und den Gesetzesrahmen voll ausschöpen will.
Nun kann ein Richter ein solches "Vergehen" wohl nicht mit der gleichen Schwere bewerten
und bestrafen,als wenn ich mit falschen Kennzeichen auf Einbruchstour erwischt werde.
Das Maß in unserem Falle (Kennz.) der vorhandenen kriminellen Energie,dürfte wohl
nahezu bei Null einzuordnen sein.Dementsprechend sollte auch die Strafe ausfallen,meine
zumindestens ich.Aber vielleicht ist ja in der Praxis alles viel schlimmer,wer hat denn,
außer Hucky,schon Erfahrung mit ungestempelten Kennz. bei Kontrollen gemacht,oder
beim Blitzen,und wie hoch sind die Strafen tatsächlich ausgefallen?
Es grüsst Euch Alle, RainerR
RaRo