27.12.2007, 18:01
Es geht doch nicht darum, ob dann Schnee liegt oder nicht, sondern dass man bei den "Schluchtis" vom 1. Nov. bis zum 15. April nur mit Winterreifen auf die Straße dürfen soll.
Laut ADAC gibt es aber keine generelle Winterreifenpflicht - damit wäre die Anreise per Vette mit Sommerreifen doch möglich.
Gruß
JR
Laut ADAC gibt es aber keine generelle Winterreifenpflicht - damit wäre die Anreise per Vette mit Sommerreifen doch möglich.
Zitat:Winterreifen-Pflicht für Pkw ab 2008
Ab 1. Januar 2008 dürfen Autofahrer in Österreich auf schneebedeckten und vereisten Fahrbahnen nur dann unterwegs sein, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Die neue Verpflichtung gilt jedes Jahr im Zeitraum von 1. November bis 15. April.
Reifen, die für die winterlichen Verhältnisse als geeignet angesehen werden, verfügen über eine Profiltiefe von mindestens 5 mm bei Diagonalbauart oder über eine Profiltiefe von mindestens 4 mm bei Radialbauart. Schneeketten auf der Antriebsachse als Alternative für Winterreifen sind nur dann erlaubt, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird. Auf Schneematsch sind daher nur Winterreifen, nicht aber Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt.
Die Winterausrüstungs-Pflicht für Pkw in Österreich gleicht der Bestimmung, die seit dem Winter 2006 in Deutschland in Kraft ist. Das heißt die neue Vorschrift beinhaltet KEINE generelle Winterreifen-Ausrüstungspflicht in den Wintermonaten. Vielmehr bedeutet die Neuregelung eine situationsabhängige Winterreifenpflicht oder - negativ ausgedrückt - ein Sommerreifen-Fahrverbot bei Schnee, Schneematsch und Eis. Erlaubt ist es daher, auch in den Wintermonaten mit Sommerreifen zu fahren, wenn die Straßen trocken sind.
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen im Zeitraum von 1. November bis 15. April ohne Winterreifen und ohne Ketten von der österreichischen Polizei erwischt wird, dem droht künftig eine Geldbuße. Einfache Verstöße werden mit 35 Euro geahndet, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5 000 Euro fällig werden. Im Falle eines Unfalls auf Eis, Schnee oder Matsch drohen überdies Probleme bei der Haftpflicht- und Kasko-Versicherung.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!