28.01.2008, 17:26
Hallo Rainer,
das kenne ich aber ganz anders! Die Gasanlage m u s s vom TÜV abgenommen werden,
und sie m u s s nach Erstellung des Gutachtens durch den TÜV auch in die Fahrzeug-
papiere eingetragen werden! Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis! Auch muss die
Anlage alle 2 Jahre bei der regelmässigen Hauptuntersuchung des Autos vom TÜV-oder
Dekra - Prüfer überprüft werden, kostet natürlich extra. Eine alleinige Überprüfung bzw.
Abnahme durch die einbauende Werkstatt ist nicht möglich.Das weiss ich deshalb so
genau, weil ich mir die Eintragung bei der Zulassungsstelle auch sparen wollte, und erst
heute dahingehend bei der Zulassung aufgeklärt wurde.Auch steht im Gutachten des TÜV,
daß eine Eintragung erforderlich ist,weil damit die Betriebserlaubnis wieder in Gang gesetzt
wird. Habe desshalb gleich vorhin die Gasanlage eintragen lassen.
Gruss RainerR
das kenne ich aber ganz anders! Die Gasanlage m u s s vom TÜV abgenommen werden,
und sie m u s s nach Erstellung des Gutachtens durch den TÜV auch in die Fahrzeug-
papiere eingetragen werden! Andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis! Auch muss die
Anlage alle 2 Jahre bei der regelmässigen Hauptuntersuchung des Autos vom TÜV-oder
Dekra - Prüfer überprüft werden, kostet natürlich extra. Eine alleinige Überprüfung bzw.
Abnahme durch die einbauende Werkstatt ist nicht möglich.Das weiss ich deshalb so
genau, weil ich mir die Eintragung bei der Zulassungsstelle auch sparen wollte, und erst
heute dahingehend bei der Zulassung aufgeklärt wurde.Auch steht im Gutachten des TÜV,
daß eine Eintragung erforderlich ist,weil damit die Betriebserlaubnis wieder in Gang gesetzt
wird. Habe desshalb gleich vorhin die Gasanlage eintragen lassen.
Gruss RainerR
RaRo