28.01.2008, 20:39
Hallo Zusammen,
eine Gasanlage muss immer dann beim TÜV oder DEKRA abgenommen werden wenn für diese Anlage und Fahrzeug Typ KEINE Zertifizierung nach ECE R115 vorliegt.
Nach der Begutachtung muss die Anlage dann bei der Zulassungsstelle noch in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingtragen werden).
Bei Gasanlagen die eine R115 Genehmigung haben muss der von der KFZ-Innung anerkannte GSP (Gassystemeinbauprüfung) geschulte Betrieb eine GSP Bescheinigung ausstellen, mit dieser Bescheinigung und den R115 Papieren geht man dann NICHT zum TÜV oder DEKRA sondern nur zur Zulassungsstelle zum eintragen.
Bei allen Gasanlagen die keine ECE R115 Genehmigung haben stellt der Einbaubetrieb eine GSP aus, die die Grundlage für ein TÜV oder DEKRA Gutachten nach §19 darstellt. Mit dieser GSP Bescheinigung und dem TÜV oder DEKRA Gutachten muss man dann zur Zulassungsstelle um die Anlage in die Papiere einzutragen.
Gruss
Udo
eine Gasanlage muss immer dann beim TÜV oder DEKRA abgenommen werden wenn für diese Anlage und Fahrzeug Typ KEINE Zertifizierung nach ECE R115 vorliegt.
Nach der Begutachtung muss die Anlage dann bei der Zulassungsstelle noch in die Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und II eingtragen werden).
Bei Gasanlagen die eine R115 Genehmigung haben muss der von der KFZ-Innung anerkannte GSP (Gassystemeinbauprüfung) geschulte Betrieb eine GSP Bescheinigung ausstellen, mit dieser Bescheinigung und den R115 Papieren geht man dann NICHT zum TÜV oder DEKRA sondern nur zur Zulassungsstelle zum eintragen.
Bei allen Gasanlagen die keine ECE R115 Genehmigung haben stellt der Einbaubetrieb eine GSP aus, die die Grundlage für ein TÜV oder DEKRA Gutachten nach §19 darstellt. Mit dieser GSP Bescheinigung und dem TÜV oder DEKRA Gutachten muss man dann zur Zulassungsstelle um die Anlage in die Papiere einzutragen.
Gruss
Udo