20.03.2008, 11:24
Theoretisch müssen die Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Zulassung erfolgt sein. Teile der gleichen Baureihe (also z.B. die Scheibenbremsen der 67-er an einer 63-er oder ein Motor einer späten C3 in eine frühe) sind auch zulässig.
Aber wie immer im Leben kommt es auf den Prüfer an.
Und wie schon gesagt, die wenigsten Gutachter kenn die Unterschiede zwischen den Baujahren oder machen sich die Mühe, es herauszufinden.
Frank
Aber wie immer im Leben kommt es auf den Prüfer an.
Und wie schon gesagt, die wenigsten Gutachter kenn die Unterschiede zwischen den Baujahren oder machen sich die Mühe, es herauszufinden.
Frank