02.07.2008, 17:51
Zitat:Original von STRUPPI
@ Hucky2
Informationen aus der FAHRZEUGTECHNIK 19. 02.1000
ers. Stand 02/08
IN 24968
Stand: 03/08
Abgas-Einstufungen und Fahrverbote
Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden:
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Diese Ausnahmeregelung gilt mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ am 8. Dezember 2007 nun auch für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Drucke Dir den Text aus und lege Ihn in Dein H-Fahrzeug.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
pffff, das wär ja noch schöner........Ausdrucken und ins Auto legen. wenn ich mir sicher bin dass ich im Recht bin lass ich es gern darauf ankommen. Schließlich sind die Beamten alles Stattsdiener die ich bezahle, also haben die sich aus auszukennen.. basta.