27.01.2009, 13:26
Zitat:Warum werden Fahrzeuge vor dieser Erstzulassung überhaupt in den Ausnahmen geregelt, wenn sie an sich keines Rückfahrscheinwerfers bedürfen?
In den Folgesätzen wird festgelegt, wie die Rückfahrscheinwerfer für Fahrzeuge vor 1987 geschaltet sein müssen, falls sie vorhanden sein sollten. Denn § 72 sagt aus, dass Fahrzeuge vor 1987 keine Rückfahrscheinwerfer brauchen, er sagt nicht aus, dass sie keine haben dürfen. Dies ist meine Interpretation der wirklich etwas verwirrenden Formulierung im Gesetz.
Gruß Dietmar
Edit:
Die Aussage, dass Fahrzeuge vor 87 keine Rückfahrscheinwerfer benötigen, wurde mir vom zuständigen TÜV-Prüfer (bei der Abnahme zum H-Kennzeichen) gesagt. In Unkenntnis dieser Bestimmung wollte ich nämlich ursprünglich auch zusätzliche Rückfahrscheinwerfer montieren. Erst danach habe ich es nachgelesen.
Corv76