29.01.2009, 00:41
Zitat:Original von skipper
Hallo zusammen,
es war ja vor kurzem ein Thread über das H- Gutachten gepostet, aber ich habe noch eine Frage: meine 79er C3 ist seit 4 Jahren auf 07 Kennzeichen angemeldet. Wenn ich jetzt eine H- Abnahme machen lasse, muß ich dann beim Strassenverkehrsamt den alten Brief zeigen, der die Erstzulassung zeigt? Meine C3 ist damals neu zugelassen worden im Oktober 1979. Im Winter 2008 habe ich mein 07 Kennzeichen vorübergehend abgemeldet, aber meinem Bekannten sind bei der Abmeldung die Kennzeichen abgenommen worden. Kann ich jetzt eine H- Abnahme ohne den alten Brief machen lassen, wo die Erstzulassung vermerkt ist?
viele Grüsse von Andreas
Hallo Andreas,
ich hatte letztes Jahr meine H-Abnahme. Ohne den alten Fahrzeugschein geht selbst beim Tüv-/H-gutachten nichts. Der Prüfer übernimmt von diesem Schein die Daten,und gibt falls möglich sogar Empfehlungen schriflich mit zum Protokoll.Die Zulassungstelle braucht diesen alten Fahrzeugschein als beweiss,bzw.Fahrgetellnr ,motornr, etc .zur Nachfrage b das Auto wirklich dir gehört,usw.
Solltest du Hilfe brauchen,ich wohne ja nicht soweit weg von dir ,können wir ja das zusammen machen.
Christian