15.04.2009, 16:51
Leute, Leute,
JR hat es doch schon geschrieben. Mal im Juristendeutsch: Den Sachmangel beim Verkäufer des Autos anzeigen und kostenfreie Nachbesserung fordern. Dabei ganz ausdrücklich auf die Gewährleistung pochen und sich nicht mit dem Garantieversprechen des Importeurs oder von GM abspeisen lassen. Der Verbraucher hat das Wahlrecht, ob er die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmt.
Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte.
Vorkasse für die Behebung eines Mangels zu leisten, der unter die Gewährleistung fällt, geht mal gar nicht! Lasst euch da doch nicht so einfach abspeisen, sondern schlau machen und mit den richtigen Argumenten kommen.
Gruß
Uli
JR hat es doch schon geschrieben. Mal im Juristendeutsch: Den Sachmangel beim Verkäufer des Autos anzeigen und kostenfreie Nachbesserung fordern. Dabei ganz ausdrücklich auf die Gewährleistung pochen und sich nicht mit dem Garantieversprechen des Importeurs oder von GM abspeisen lassen. Der Verbraucher hat das Wahlrecht, ob er die Garantie oder die Gewährleistung in Anspruch nimmt.
Sollte der Händler mit dem schmalen Brett der Beweislast, dass der Fehler bereits bei Auslieferung vorgelegen hat (nach dem 6. Monat nach Verkauf ist der Verbraucher in der Beweispflicht), kommen, dann würde ich ihm lächelnd sagen, dass er dann die Gutachterkosten gleich mit an der Backe hätte.
Vorkasse für die Behebung eines Mangels zu leisten, der unter die Gewährleistung fällt, geht mal gar nicht! Lasst euch da doch nicht so einfach abspeisen, sondern schlau machen und mit den richtigen Argumenten kommen.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)