01.07.2003, 11:34
Frisch zurück vom TÜV und unserer juristischen Abteilung
Ergebnis: Es gibt eine Neufassung der StVZO. Paragraphen 53d und 54 sagen über Nebelschlußleuchten folgendes aus.
"Nebelschlußleuchten sind Leuchten, die rotes Licht abstrahlen und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar machen." Soweit so gut. Das würde ja bedeuten, dass man die dritte Bremsleuchte umstricken kann. Ist aber nicht, da § 72 die DIN Vorschrift eben dieser vorschreibt. Und die ist nun mal anders als bei der Bremsleuchte (Hallo, wir leben in Deutschland).
Zur Position der NSL; und das ist NEU: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der NSL und der Bremsleuchte mehr als 100mm betragen. Ist nur eine (statt zwei) NSL angebracht, so MUSS SIE IN DER MITTE ODER LINKS davon angeordnet sein." So, damit dürfte das von Manni eingestellte Foto legal sein. Ist halt neu und ich war nicht ganz auf dem Laufenden.
Auf dem angehängten Bild meine Gesetzessammlung ausschließlich zum Straßenverkehrsrecht. Die Schwarte ist tatsächlich 14cm dick, wirkt nur so klein, weil sie auf einem 17 Zöller Notebook liegt.
Dieses Gesetzeswerk habe ich als Knarre immer unter dem Arm, wenn ich zur Zulassungsstelle fahre und mal wieder Extrawürste brauche. Macht ungeheuer Eindruck und der Staatsdiener zieht den Kopf ein wie Thomas Manns Untertan (Wie? Nicht gelesen? Dann wirds aber Zeit. Zur Not auch der gleichnamige Film von Wolfgang Staudte. Dann versteht Ihr die Leute bei den Zulassungsstellen auch besser.)
Grüße
![huahua huahua](https://www.corvetteforum.de/images/smilie/huahua.gif)
Ergebnis: Es gibt eine Neufassung der StVZO. Paragraphen 53d und 54 sagen über Nebelschlußleuchten folgendes aus.
"Nebelschlußleuchten sind Leuchten, die rotes Licht abstrahlen und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar machen." Soweit so gut. Das würde ja bedeuten, dass man die dritte Bremsleuchte umstricken kann. Ist aber nicht, da § 72 die DIN Vorschrift eben dieser vorschreibt. Und die ist nun mal anders als bei der Bremsleuchte (Hallo, wir leben in Deutschland).
Zur Position der NSL; und das ist NEU: "Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der NSL und der Bremsleuchte mehr als 100mm betragen. Ist nur eine (statt zwei) NSL angebracht, so MUSS SIE IN DER MITTE ODER LINKS davon angeordnet sein." So, damit dürfte das von Manni eingestellte Foto legal sein. Ist halt neu und ich war nicht ganz auf dem Laufenden.
![Richter Richter](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_klugscheisser.gif)
Auf dem angehängten Bild meine Gesetzessammlung ausschließlich zum Straßenverkehrsrecht. Die Schwarte ist tatsächlich 14cm dick, wirkt nur so klein, weil sie auf einem 17 Zöller Notebook liegt.
Dieses Gesetzeswerk habe ich als Knarre immer unter dem Arm, wenn ich zur Zulassungsstelle fahre und mal wieder Extrawürste brauche. Macht ungeheuer Eindruck und der Staatsdiener zieht den Kopf ein wie Thomas Manns Untertan (Wie? Nicht gelesen? Dann wirds aber Zeit. Zur Not auch der gleichnamige Film von Wolfgang Staudte. Dann versteht Ihr die Leute bei den Zulassungsstellen auch besser.)
Grüße