08.07.2003, 00:14
Zitat:
"Eine Nebelschlußleuchte reicht laut StVZO aus. Diese muß sich dann aber auf der linken Seite befinden und nicht weiter als 50 cm von der innersten linken Rückleuchte befinden und mindestens 32 cm oberhalb des Bodens
Das ist amtlich"
Ha, ha, ha, Kartoffelkopp........ein echter Kracher.....
nächstens vorher informieren und dann Beitrag schreiben....
der "Silberne von Idstein"
"Eine Nebelschlußleuchte reicht laut StVZO aus. Diese muß sich dann aber auf der linken Seite befinden und nicht weiter als 50 cm von der innersten linken Rückleuchte befinden und mindestens 32 cm oberhalb des Bodens
Das ist amtlich"
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