16.06.2009, 18:52
Nebelleuchten dürfen definitiv nicht als Tagfahrlicht eingesetzt werden - weil:
„Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ (§ 17 Abs. 3 StVO)
Dazu gehört der Tatbestand 117142 („Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.“ – 10,00 €)
„Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.“ (§ 17 Abs. 3 StVO)
Dazu gehört der Tatbestand 117142 („Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer.“ – 10,00 €)
Best regards,
Michael
Corvette - it´s a state of mind !
Enjoy life in the fast lane...
Michael
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