17.06.2009, 18:07
Zitat:Original von cowi-c5
Hallo JR,
genau diese Frage habe ich dem TÜV-Prüfer bei meinem "Vorsprechen" auch gefragt. Mein Anliegen war ja die Schaltung das Tagesfahrlicht ebenso abzudimmen und als Begrenzungsleuchte zu nutzen wie bei Audi.
Eben diese Funktion bei Audi, wie auch die Nutzung des Nebelscheinwerfers als Kurvenlicht bei anderen Herstellern ist nicht allgemein geregelt, sondern wird bei der Homologation der Fahrzeuge beim KBA mit erledigt. So ist das exakt für diese Fahrzeuge erlaubt und für andere eben nicht.
Viele Grüße, Achim
Hallo Achim,
zuerst:
Das "Abdimmen" der Hauptbeleuchtungsmittel ist in "D" ohne Sondergenehmigung verboten (Danke Bosch/Hella).
Bei Zusatzbeleuchtungsmittel gibt es Möglichkeiten, diese Bestimmungen zu "umgehen".
Das DRL ist nicht zur Fahrbahnausleuchtung gedacht.
Der §52 ist nur zu berücksichtigen, wenn es sich um zusätzliche Leuchten handelt.
(Wie zum Beispiel bei meinem Caballista, auch wenn es so original US-Ausführung ist).
Besteht eine Leuchteinheit aus Nebelscheinwerfer/Fehrnlicht/Abblendlicht ist dieses laut Gesetzt keine zusätzliche Beleuchtung.
Das DRL darf sehr wohl aus aus reinem Abblendlicht, Abblendlicht in verbindung mit zugehöriger weiterer Beleuchtung (halt unser Abblendlicht mit Rückleuchten, Seitenbegrenzungsleuchten usw.), aus hierfür genehmigten und zugelassenen Tagesfahrleuchten (Hella & Co.) sowie aus Kombination Nebelscheinwerfer=DRL mit integriertem Kurvenlicht (HELLA machte es möglich), bestehen.
Es ist sogar zulässig die reinen vorderen "Abblendlichter" zusammen mit LED-DRL zu betreiben.
Aus ökonimischer Sicht wird dieses selten praktiziert.
Wird das (gesammte) Abblendlicht (-System) manuell oder automatisch aktiviert, muss das zusätzliche DRL automatisch deaktiviert werden, Nebelscheinwerfer dürfen bei Vorwahl weiter leuchten.
Eigentlich muss DRL auch bei aktivierung der Lichthupe (Fehrnlicht) deaktiviert werden.
Die Nebelfrontscheinwerfer müssen (und nicht können) unter bestimmten Vorraussetzungen (Montageort) zusammen mit dem Abblendlicht leuchten, wenn die Nebelfrontscheinwerfer aktiviert werden (wie bei meinem Caballista).
Schaue in die EU-Richtlinien.
Das Deutsche Gesetz wird entsprechend laufend nach Fristablauf "nachgebessert".
Schaue bei HELLA nach (USA/Canada/Europa).
Es ist müssig mit den göttlichen TÜV-(Un-)Menschen darüber zu sprechen.
Die meisten sind Dumm geboren und bleiben dumm.
Diese tollen Menschen kennen nicht einmal richtig die StVZO.
Wichtig ist die Vermeidung der Gegenverkehr-Blendung.
Schon das packen die wenigsten mit Ihrer Standard-Beleuchtung.
Mit den (guten) Grünen gibt es da keine schwierigkieten.
Die halten aber auch nicht wegen "DRL" an.
@ djphenomenia
Die Links zeigen Module, welche ich nicht kaufen würde.
Sobald z.B. Hella so ein Modul verbaut, ist es (fast automatisch) zugelassen.
Hella hat aber mit Tochterunternehmen eigene Kreationen, welche lustig "nicht-Preiswert" sind.
Bei uns in Bremen bekommst Du die Premium-Klasse ebenfalls mit Flash-dritte-Bremsleuchte.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI