23.07.2009, 09:10
Zitat:Original von JRDas stammt aus einem Kommentar zur StVZO und ist heute immer noch gültig.
Hi Nero,
aus welchem Archiv hast Du diese ollen Kamellen denn ausgepackt?
Die haben zum Thema H-Kennzeichen und Erstzulassung exakt Null Aussagekraft, ...
Wie auch STRUPPI schreibt, wird bei einem Fahrzeug, bei dem nicht mehr feststellbar ist, wann es erstmalig in den Verkehr gebracht wurde, der 1.7. des Baujahres als Erstzulassungsdatum genommen.
Ist ein Fahrzeug offensichtlich noch nie in den Verkehr gebracht worden, gilt es als Neufahrzeug und muss für eine Zulassung den aktuellen Vorschriften entsprechen.
Da hast du dann nicht nur mit einem Oldtimer Probleme, sondern auch mit einem 3 Jahre alten Neuwagen, der nicht den aktuellen Abgasvorschriften entspricht.
Unter gewissen Voraussetzungen bekommt man noch eine Ausnahmegenehmigung, ansonsten taugt das Auto nur noch für Afrika.