04.02.2010, 23:34
Hallo Sash
Zuerst mein Tipp, stell dich doch kurz hier im Forum vor, macht sich immer gut, dann wird dir auch gerne geholfen, mir persönlich ists egeal, aber die Kommentare bleiben sonst sicher nicht aus.
Also mal aus der Sicht des Schweizers.
Habe vor zwei Jahren meine 1996ger C4 nach Deutschland verkauft. Das lief dann folgendermasen ab. Ich habe mich mit dem Käufer am Deutschen Zollamt in Rheinfelden getroffen. Er hat mich bezahlt gegen eine Quittung. Wir sind dann zusammen ins Amtshäuschen rein und haben dem Beamten gesagt dass es ein Auto zum Einführen gibt. Der Käufer musste dann diverse Formulare ausfüllen und den Kaufbeleg vorlegen. Alles in allem keine grosse Sache. Kosten: Zuerst 10% Zollgebühr vom Verkaufspreis plus 19% Mehrwertsteuer vom Kaufpreis plus Zollgebühr. Der Käufer hatte eine rote Nummer mit dabei. Meine Nummer weg seine dran und tschüss 600Km nach Hause. Bei Tüv musste er nur noch die roten Blinkleuchten gegen gelbe tauschen, Kabel umverdrahten das wars dann.
Noch was, wir in der Schweiz lassen ja den Fahrzeugschein auf dem Amt ungültig stempeln, da wurde dann reingeschrieben noch gültig bis .. .. .... und die Uhrzeit, in meinem Fall 17.00 Uhr. Und genau die Uhrzeit bereitete dem Deutschen Zoll Kopfzerbrechen, der war der Meinung, dass der neue Besitzer erst um 17.00 am Zoll losfahren dürfte ?!!? Nein noch vier Stunden warten hiess es da, nach einigen guten Worten meinerseits, dass das der Schweizer Behörde egal sei, lies der dann den neuen Besitzer ziehen. Also lerne daraus, zuerst am Zoll alles abklären. Und noch was, grundsätzlich muss der Schweizer Verkäufer das Fahrzeug am Schweizer Zollamt auch abmelden wenn es ins Ausland verkauft wird.
Gruss Roli Schweiz
Zuerst mein Tipp, stell dich doch kurz hier im Forum vor, macht sich immer gut, dann wird dir auch gerne geholfen, mir persönlich ists egeal, aber die Kommentare bleiben sonst sicher nicht aus.
Also mal aus der Sicht des Schweizers.
Habe vor zwei Jahren meine 1996ger C4 nach Deutschland verkauft. Das lief dann folgendermasen ab. Ich habe mich mit dem Käufer am Deutschen Zollamt in Rheinfelden getroffen. Er hat mich bezahlt gegen eine Quittung. Wir sind dann zusammen ins Amtshäuschen rein und haben dem Beamten gesagt dass es ein Auto zum Einführen gibt. Der Käufer musste dann diverse Formulare ausfüllen und den Kaufbeleg vorlegen. Alles in allem keine grosse Sache. Kosten: Zuerst 10% Zollgebühr vom Verkaufspreis plus 19% Mehrwertsteuer vom Kaufpreis plus Zollgebühr. Der Käufer hatte eine rote Nummer mit dabei. Meine Nummer weg seine dran und tschüss 600Km nach Hause. Bei Tüv musste er nur noch die roten Blinkleuchten gegen gelbe tauschen, Kabel umverdrahten das wars dann.
Noch was, wir in der Schweiz lassen ja den Fahrzeugschein auf dem Amt ungültig stempeln, da wurde dann reingeschrieben noch gültig bis .. .. .... und die Uhrzeit, in meinem Fall 17.00 Uhr. Und genau die Uhrzeit bereitete dem Deutschen Zoll Kopfzerbrechen, der war der Meinung, dass der neue Besitzer erst um 17.00 am Zoll losfahren dürfte ?!!? Nein noch vier Stunden warten hiess es da, nach einigen guten Worten meinerseits, dass das der Schweizer Behörde egal sei, lies der dann den neuen Besitzer ziehen. Also lerne daraus, zuerst am Zoll alles abklären. Und noch was, grundsätzlich muss der Schweizer Verkäufer das Fahrzeug am Schweizer Zollamt auch abmelden wenn es ins Ausland verkauft wird.
Gruss Roli Schweiz