07.02.2010, 09:58
Zitat:...Zum Kaufpreis kommen 10% Zoll und auf diesen gesamt Preis also Kaufpreis + 10% kommen nochmals 19% Mwst...
Wohl dem, der einen niedrigen Preis auf dem Kaufvertrag stehen hat.
Sollte das Fzg als "Schrott", respektive "Ersatzteilspender" eingeführt werden, darf es nicht fahrtauglich sein. Selbst die Flüssigkeiten aus sämtlichen Systemen müssen entfernt sein.
Grüße, Thomas