31.10.2010, 22:58
Zitat:Original von corvette_fever
Aha. § 53 StVZO gilt also für Corvetten nicht? Ich dachte schon, Rückstrahler sind bauartgenehmigte Teile. Man könnte glatt meinen, die Bauartgenehmigung erlischt mit Kriegsbemalung. Weiterhin könnte man annehmen, die Funktionsfähigkeit sei massiv beeinträchtigt, wenn man das Zeug überpinselt. Mithin könnte man fast zu dem Schluss kommen, die Karre steht nicht im Einklang mit der StVZO. Außerdem liegt der Schluss nahe, diese Bastellei könnte Mitursächlich für den Unfall geworden sein. Ein Mitverschulden seitens des Halters halte ich persönlich unter diesen Umständen für deutlich indiziert.
Aber jeder wie er mag - so lange man den passenden Gutachter hat und ne liebe Versicherung...
faltest Du das Toilettenpaier auch immer schön richtig wenn Du dein Geschäft verrichtest
Ich habe dich schon weiter oben gefragt ob Du dabei warst Also wenn Du nicht dabei warst , schön den Ball flach halten .
Grüsse , Ingo
es beginnt mit Nichts ... denn alles hat einen Anfang.
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