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Gab´s schoooon ! Bei den späten C3en.
Ansonsten Kirmesbude. Sorry
, .............
, ....... vette Grüße, Gerd
°° °°
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Ich hätte interessen an dem "mitlenkendem" Kurvenlicht.
Das Citroen-DS Kurvenlicht habe ich seit einiger Zeit "am Wickel".
Die Umsetzung ist für mich eine grosse Herausforderung.
@ Porter
Leider ist das C3-Kurvenlicht "nur" ein Abbiegelicht, wenn der Blinker gesetzt wurde.
Es strahlt nur zur Seite, das aber schon recht gut.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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@ cowi-c5
Achim, das System aus Frankreich passt aber nur in die C6 (ähnliche Scheinwerferform) - oder?
Frank
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Naja, an meiner C5 möchte ich es auch nicht haben. :-)
sieht irgendwie blöde aus wenn die Klappen schwenken....
ob wir allerdings wirklich ein adaptives Kurvenlicht brauchen wage ich zu bezweifeln.
Objects in mirror are loser...
Ich habe Tagfahrlicht auf dem 730 BMW mit ABE.
Ich würde mich an deiner Stelle erkundigen bei der Polizei oder Versicherung und sich das schriftlich bestätigen lassen das mann damit fahren darf.
Beim Verkehrsunfall könnte es riesen Probleme wegen eventuellen erloschen der Betriebserlaubnis und so.
Bitte nichts dem zufall überlassen.,
Gruß
W.
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?????????????
Es handelt sich doch wohl um universal- TFL von Hella oder so, was willst Du dir denn da bestätigen lassen?
Die Dinger haben eine zulassung, und da sie universell sind, kannst du die an jedes Auto ranschrauben.
und was hat dein BMW damit zu tun?
Frank
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Hallo Gemeinde,
im Rahmen meiner Xenon-Umbauaktion habe ich mich auch mal um das Tagesfahrlicht gekümmert. Da ich eine Euro-Version habe, sind bei mir mit Nebelscheinwerfer und Begrenzungsleuchten inflationär verbaut.
Diese wollte ich weg haben und wie hier schon so oft im Forum gelesen die Nebler als Tagesfahrlich schalten, mit der Zugabe, sie in abgedimmter Form als Begrenzungsleuchten zu nutzen (wie bei Audi geschaltet).
Ergebnis vom TÜV: Von der Position der Leuchten wäre es kein Problem, denn die Maße stimmen mit den Vorschriften überein, leider haben Nebelscheinwerfer und Tagesfahrlicht verschiedene Prüfnummern (E-Prüfzeichen) und somit ist eine solche Nutzung nicht zulässig. Tagesfahrlicht mit entsprechendem E-Prüfzeichen, wie hier von dem Thread-Starter verbaut, sind zulässig, solange sie an der entsprechenden Position verbaut sind (alle Maße sind der KBA-Broschüre für Beleuchtung zu entnehmen). Eine Eintragung oder gesonderte ABE sind dann nicht mehr notwendig.
Alles andere wie, Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht (gegen Stvo), der von mir selbst favorisierte Umbau der vorderen Blinker mit LED's oder andere Umbauten mit Leuchten, ohne entsprechendes E-Prüfzeichen, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Gut, wer ne Bullit drunter hat braucht sich wenigstens wegen der Leuchten keine Gedanken zu machen.
Soviel zu meinem Brückentag beim TÜV.
Gruß an alle,
Achim
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Das kleinste Übel ist es doch, mit serienmäßigen nelblern rumzufahren. kein umbau oder Zweckentfremdung oder sonst was.
Falls die Grünen meckern macht man die halt aus.
Dieses neumodische TFL - drauf gesch....
Frank
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Zitat:Original von cowi-c5
Hallo Gemeinde,
im Rahmen meiner Xenon-Umbauaktion habe ich mich auch mal um das Tagesfahrlicht gekümmert. Da ich eine Euro-Version habe, sind bei mir mit Nebelscheinwerfer und Begrenzungsleuchten inflationär verbaut.
Diese wollte ich weg haben und wie hier schon so oft im Forum gelesen die Nebler als Tagesfahrlich schalten, mit der Zugabe, sie in abgedimmter Form als Begrenzungsleuchten zu nutzen (wie bei Audi geschaltet).
Ergebnis vom TÜV: Von der Position der Leuchten wäre es kein Problem, denn die Maße stimmen mit den Vorschriften überein, leider haben Nebelscheinwerfer und Tagesfahrlicht verschiedene Prüfnummern (E-Prüfzeichen) und somit ist eine solche Nutzung nicht zulässig. Tagesfahrlicht mit entsprechendem E-Prüfzeichen, wie hier von dem Thread-Starter verbaut, sind zulässig, solange sie an der entsprechenden Position verbaut sind (alle Maße sind der KBA-Broschüre für Beleuchtung zu entnehmen). Eine Eintragung oder gesonderte ABE sind dann nicht mehr notwendig.
Alles andere wie, Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht (gegen Stvo), der von mir selbst favorisierte Umbau der vorderen Blinker mit LED's oder andere Umbauten mit Leuchten, ohne entsprechendes E-Prüfzeichen, führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Gut, wer ne Bullit drunter hat braucht sich wenigstens wegen der Leuchten keine Gedanken zu machen.
Soviel zu meinem Brückentag beim TÜV.
Gruß an alle,
Achim
Hallo cowi-c5,
"Alles andere wie, Nutzung der Nebelscheinwerfer als Tagesfahrlicht (gegen Stvo), .."
Das ist einfach falsch.
Lese mal die StVZO (dadurch ergibt sich der Teil mit der StVO).
Da sind die Vorraussetzungen für den Betrieb der Nebelfrontscheinwerfer als DRL-Ersatz klar definiert.
Sind diese Vorraussetzungen gegeben, ist der Betrieb der Nebelfrontleuchten nach StVZO erlaubt und bedarf keiner weiteren Genemigung.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Zitat:Original von man-in-white
Das kleinste Übel ist es doch, mit serienmäßigen nelblern rumzufahren. kein umbau oder Zweckentfremdung oder sonst was.
Falls die Grünen meckern macht man die halt aus.
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Frank
Hi Frank,
die "Grünen" können nicht meckern, da der Betrieb der Nebelfrontscheinwerfer nach StVO keinen Beschränkungen unterliegt.
Nach StVZO sind "Betriebsbedingungen und entsprechende Betriebsmittelorte" vorgegeben.
Sonst muss nach StVZO das Abblendlicht bei Nebelfrontleuchtenbetrieb ebenfalls aktiviert sein.
Ich habe auch noch die canibalistischen "Nebler" als DRL, aber als US-Version und in Amber-Color.
Durch den originalen "Montageort" bewege ich mich damit leider ausserhalb der Grenzen.
Die "Grünen" haben damit kein Problem (StVO).
Nur der "TÜV" (StVZO), leider.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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