21.05.2007, 14:54
Zitat:Original von Hucky2
@cherokee
Lothar ,
danke für den Hinweis , werde mal nachlesen , was dort im Mustangforum über einen
Hollandimport steht!
Noch eine Frage: Die Einfuhrsteuer wird nach der Rechnung bezahlt , die der Händler mir in
der USA ausstellt.Können deutsche Behörden (Zoll/FA) diese anzweifeln und eine Steuer
nach tatsächlichem Wert oder Gutachten erheben. Das wäre dann die nächste Überraschung?
@all
Sobald ich schriftl. Informationen von der Fa. LPL in Bremerhaven habe , stell ich diese hier ein!
Gruß Hucky2
@ Hucky2
Ich hatte die gleichen Fragen, einstmals, wie Du jetzt.
Nur habe ich nicht öffentlich nach "Grau-Zohnen" gefragt.
Das ist nicht sehr klug, da hier auch Andere mitlesen.
Auf Deinen Corvette-Kaufpreis werden die Versandkosten bis EU-Hafen gerechnet.
Beispielsweise EU-Hafen Bremerhaven, wenn Du Dein Fahrzeug in Bremerhaven in Empfang nehmen lässt, sonst ist es der endgültige Anlieferungsort, inkl. der dafür entstehenden Transportkosten in Deutschland.
Auf diese Summe wird 10% Zoll erhoben.
Auf diese neue Summe wird die Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Dann noch ein bisschen "Gebühren" darauf und das ganze ergibt einen Aufschlag von ca. 31%.
Der USD-Warenwert/USD-Kaufbelge wird in EURO-Kurs nach Zollvorlage gewandelt.
Ist aber ein guter Kurs.
Dein USD-Kaufbeleg wird anerkannt, wenn "Augenscheinlich" der Wert des Fahrzeugs dem bezahlten Betrag (Kaufbeleg) entspricht.
Wurde der Kaufbeleg auch noch von der US-Regierungsbehörde (mit Finanznummer), zusammen mit der Ausfuhrdeklaration des Fahrzeugs (Title) abgestemmpelt, hat dieser Kaufbeleg Gültigkeit.
Das war bei meinem Caballista so.
Pass auf den Title auf, der ist SUPER WICHTIG für Dich.
Order eine gut lesbare Kopie aller Dokumente, welche zu Deinem Fahrzeug gehören, für Dich und lasse diese Dir als Dokument zusenden.
Fange früh genug damit an, Dich an das KBA (wenn es noch dafür zuständig ist) zu wenden, um mit hilfe der VIN eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erhalten.
Dauert 7 bis 14 Tage bearbeitungszeit und kostet 15 EURO.
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung + den Beleg der ordnungsgemässen Zoll- und Einfuhrsteuerabgabe + Title + §21-Bescheinigung (wie das jetzt genannt wird, weiss ich nicht) benötigst Du zur Zulassung Deiner Corvette.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI