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Glückwunsch
zum H auf deinem Kennzeichen.
Ich muss noch bis zum 1.10 warten, dann darf mein Baby das hoffentlich auch auf dem Kennzeichen tragen.
ohne H habende Grüße
Rainer
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@ Brummbär
Rainer du mußt nicht bis zum 1.10 warten. Das Baujahr ist ausschlaggebend nicht der Monat.
Frank auch von mir ein Glückwunsch.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan [img]/userfiles/dakota v8/wolf.gif[/img]
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Jain, wird von Bezirk zu Bezirk anders geregelt. Mal reicht das Jahr, mal der Monat und bei manchen auch nur der Tag. Also im Zweifel bei der Zulassungsbehörde nachschauen.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
Leonardo da Vinci (1452-1519)
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Hierzu kann ich ein Lied singen.
Habe meine Vette am 12.05.77 mit einem TÜV-Gutachten für die H-Zulassung gekauft.
Ich sag noch zu dem Vorbesitzer, die ist doch erst in 14 Tagen 30 Jahre alt. Nee kein Problem müßte so mit der H-Zulassung gehen.
Ich also auf die Zulassungsstelle, gleicher Kampf um die Nummernschildgröße, bis zum Referatsleiter um die kleinsten Schilder zubekommen die offiziell zugelassen sind, ich glaube 120x240 mm . Der gibt sein OK. Ich also zum Schildermacher, grinse mit den teilen in der Hand die Dame von der Zulassungsstelle wie ein Honigkuchenpferd an und die sagt nur
>>>>>>>>>>>>> Wir haben ein Problem <<<<<<<<<<<<
Das hat mich so an "Apollo 13" erinnert.
Ich frage dezent, was für ein Problem und Sie dreht den Bildschirm zu mir herum und zeigt mir die Meldung von Ihrem Rechner.
--------- Fahrzeug noch keine 30 Jahre alt, keine Zulassung möglich ---------
Um es auf den Punkt zu bringen.
In Rheinland-Pfalz bekommt man kein Fahrzeug zugelassen, wenn nicht auf den Tag genau die Kiste 30 Jahre auf dem Buckel hat.
Zu den Blinkern, ich habe hinten zwei rote Blinker verbaut.
Diverse Sondereintragungen inclusive Einspritzanlage, Spoiler vorne und hinten usw. 2 Seiten lang haben den Prüfer vom Tüv Hessen nicht abgehalten ein H-Gutachten zu erteilen. Und der darf das auch bevor der Wagen 30 Jahre alt ist. Er sagt ja nur, dass der Wagen den Bestimmungen entspricht.
Gruß Oliver
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Hallo Oliver,
hattest Du ernsthaft geglaubt,das würde funzen? Nicht in unserem Oberlehrer-Beamtenstaat!
Und dann noch bei der Zulassungsstelle!--Eher brennt die Hölle ab,aber das hättest Du
doch wissen müssen,
es grüsst Dich
RainerR
RaRo