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Hoperlala
Ganz vergessen - auch von mir
"GLÜCKWUNSCH ZUM H"
Glückwunschsendenegrüße
Walther
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Zitat:Original von Anniversary
[
Es ist doch das Baujahr ausschlaggebend und nicht die ERSTZULASSUNG
Gruß
Walther
neeee, das Alter ist auschlaggebend, b.zw. das Datum der Erstzulasung. Ist doch nicht schwierig zu verstehen, oder?
du bist doch auch erst nach Vollendung Deines 18. Lebensjahres volljährig und nicht in dem Jahr wenn Du 18 wirst.
grutzi Gott
Frank
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Ähhh Baujahr =! Erstzulassung.
Es geht um das Baujahr und nicht die Erstzulassung.
Wenn es jemand schafft eine 30 Jahre alte Corvette aufzutreiben die noch nie zugelassen war, kann er sie trotzdem als Oldtimer anmelden.
Grüsse
Timo
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Wie man sieht, ist der Wissensstand zu diesem Thema sehr breit gefächert.
Und anscheinend gibt es ja wohl Zulassungen die ein Fahrzeug auch nur nach dem Baujahr auf H-zulassen.
Das ist wie beim Tüv, im ganzen Leben wäre mein Baby so wie sie da steht nicht mit dem Gutachten vom Hof gerollt.
---------------- Aber andere Prüfer andere Gutachten. --------------
Zulassungsstelle:
Ich war halt so naiv es zu probieren und eins muß man sagen, das Mädchen von der Zulassungsstelle hat sich redlich Mühe gegeben, um mir beim Kampf um die kleinen Kennzeichen behilflich zu sein.
Das Beste kam eigendlich nach 14 Tagen, als ich die Vette jetzt endlich anmelden konnte.
Ich wieder auf der Zulassungsstelle und prompt bekomme ich einen neuen Sachbearbeiter.
Älterer Herr so kurz vor der Rente.
Erst hat der mich noch freundlich begrüßt, als er aber die Papiere, die Gutachten (mehrere),
die 20 Eintragungen im Fahrzeugbrief vor sich hatte war der Spaß vorbei. Als ich nun auch noch die ja schon fertigen "kleinen" Kennzeichen auf den Tisch legte, ist dem das Frühstück hochgekommen.
Original-Ton: Wenn hier 3 von Ihrer Sorte am Tag kommen, dann mache ich nichts anderes.
Haben Sie noch was zu erledigen.
Ich wußte garnicht was der meint.
Nach einer Stunde und ständigem Stöhnen von dem Herrn, so dass die Kollegen schon fragten was haste denn da und die Antwort, wieder so ein Ami-Schlitten, wußte ich was er meinte. Für den war ich ein einziger Störfaktor.
Dann läst der mich zu dem Menschen an der Kasse gehen, der auch die Stempel drauf macht und der sagt dann auch noch: Neeee die kleinen Schilder sind ja garnicht eingetragen. Ja wie sage ich Ihre Kollegin hat doch mit Ihrem Referatsleiter das Problem geklärt. Und just in diesem Augenblick kommt meine Retterin um die Ecke. Ich sag hier diese nette Frau hat das mit Ihrem Chef geklärt. Die bestätigt das auch und der Typ an der kasse: Hier ist nichts eingetragen. Da nimmt die Kleine dem den Fahrzeugschein aus der Hand und ruckzuck war der Vermerk im Schein. Toll denke ich, jetzt ist alles klar, da sagt der Kassierer das macht 23,- Euronen extra. Zähneknirschend habe ich bezahlt.
Das war mein Erlebniss auf der Zulassungsstelle.
So richtig bürgernah unsere Verwaltung.
Ich wünsche das keinem.
Gruß Oliver
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Hallo,
auch von mir einen herzlichen Glückwunsch zum Oldtimer-Kennzeichen. Ich muß leider noch vier Jahre warten, wappne mich aber jetzt schon auf die Auseinandersetzungen, die Ihr da so "schildert" ( im wahrsten Sinne des Wortes ).
In der Oldtimer-Markt las ich mal einen Artikel über dieses Thema. Aus diesem kommt auch mein Wissen, dass alleine das Baujahr zählt.
Nun bin ich ganz überrascht, dass dieses von einem Bundesland zum nächsten unterschiedlich gesehen wird.
Tolle Sache, dieser föderalistische Aufbau unserer Republik.
MfG
Peter
Peter 01
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Hi Olli,
ich fühle 100% mit Dir. Jedesmal wenn ich auf diesen Ämter auflaufe bin ich auf ein neues gespannt, was dieses mal kommt. Das allerschlimmste ist, das man immer lieb und nett ein muss, weil es eben zu viel im Ermessen des Sachbearbeiters liegt. Wenn der nicht will.......au Backe.
Also immer gute Miene zum bösen Spiel.
Dabei arbeiten die eigendlich alle für uns. Ich mein, wer finanziert die?? Mit unseren Steuergeldern und unseren Zulassungsgebühren? Ohne uns wären die arbeitslos.
Das sind doch Beamte oder?? Also stehen Sie in unseren Diensten...(das habe ich schon mal nem Beamten gesagt, da war ich aber 110% sicher, das ich dort nie nicht wieder hin muss)
LOOOL
Gruß
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Wie schon geschrieben, gibt es mehrere Auslegungen bei der Bestimmung der 30 Jahre. Im einem Land gilt nur das Jahr, in anderen nur das exakte Datum und so weiter.
Ich habe da wohl richtig Glück in Duisburg. Gestöhnt hat die Dame zwar auch (auch viel Schreibarbeit beim AMI), bekommen habe ich aber alles wie gewünscht.
Frank
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Zulassung eines Oldtimers:
Ist ein Fahrzeug vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen worden und wird dieses Fahrzeug zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt, gilt das Fahrzeug als Oldtimer.
Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich, ausgenommen ist die Kombination mit einem Saison kennzeichen.
Die rechtlichen Voraussetzungen entsprechen den Angaben bei „Zulassung eines Fahr zeugs“ bzw. „Ummeldung eines Fahrzeugs“.
Darauf beruft sich z.B. Bremen.
Bedeutet:
Das Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren (Tag - Monat - Jahr) zum Verkehr zugelassen worden sein.
Ich wollte einen alten Caddy kaufen, welcher noch nie gelaufen (zugelassen) war.
Ich hätte für den kein H-Kennzeichen erhalten, nur Rote Nummer.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Hab ich gerade gefunden:
Informationen zur Fahrzeugzulassungs-Verordnung ( FZV) - In Kraft ab 01.03.2007
Zuteilung von H- Kennzeichen und Zuteilung von roten Oldtimerkennzeichen
Für die Zuteilung von H – Kennzeichen und roten Oldtimerkennzeichen gelten ab 1.3.2007
die gleichen Voraussetzungen.
Die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer ist in einem Gutachten eines amtlich
anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs vorzunehmen.
Das Gutachten ist nach einem vorgegebenen Muster zu erstellen.
Oldtimer sind Fahrzeug, die - vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind
- sich in einem guten Erhaltungszustand befinden und - zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturgutes dienen.
Vor dem 1.3.2007 zugeteilte Kennzeichen behalten ihre Gültigkeit.
Bei Wechsel des Zulas-sungsbezirkes besteht kein Anspruch auf Zuteilung.
Es wird regelmäßig eine erneute Überprü-fung erfolgen, die sich jedoch daran orientiert, ob das
Fahrzeug die bisherigen Voraussetzun-gen nach der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO erfüllt.
§ 19 Abs. 1 FZV, § 9 Abs. 1 FZV, § 2 Nr. 22 FZV, § 23 StVZO
Soweit der Text
Stellt sich die Frage -- Was ist unter erstmals in den Verkehr gebracht zu verstehen ??
In Verkehr gebracht ist meiner Meinung nach nicht die Erstzulassung sondern der Tag an dem
ein Hersteller ein zulassungsfähiges Fahrzeug auf den Markt bringt bzw. es käuflich zu erwerben ist.
ODER ??? Was sagt da unser Jurist dazu.
Hallo Maseratimerlin was meinst Du dazu
Gruß
Walther
V8 AUS FREUDE AM TANKEN
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Üblicherweise ist es das Datum, welches du nachweisen kannst. Im Falle der Erstzulassung geht das noch am einfachsten. Ansonsten gilt es halt, den Import oder ähnliches nachzuweisen. Wie bereits oben schon geschrieben, legt den schwammigen Gesetzestext jede Zulassungsstelle nach eigenem Gusto aus. Kann sie auch. Wem das nicht passt, der kann ja klagen Da nutzt eine andere Auslegung (und sei sie noch so sinnig) im Moment der Zulassung erstmal gar nichts.
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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