Mal ne Frage an die Gesetzestreuen unter unter uns:
Muß ich bei H-Kennzeichen noch zusätzlich die z.B. grüne Umweltplakette in der Windschutzscheibe belassen oder kann ich das Spiegelei endlich entfernen?
Mit H-Kennzeichen müßte ich doch aus der Pflicht heraus sein , oder?
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Ja, mit H ist man aus dem Schneider.
Muß die "Amtsperson" nur auch auf das H achten.
Bist aber auf jeden Fall nicht mehr von der Plakettenpflicht betroffen.
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HALT!
Das ist doch ein amtliches Dokument. Wer das vorsätzlich zerstört oder verfremdet, wird mit Fahrverbot nicht unter 12 Monaten bestraft!
Also lass das besser drin
Gruß
Uli
...plakettenlos.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren.
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Informationen aus der FAHRZEUGTECHNIK 19. 02.1000
ers. Stand 02/08
IN 24968
Stand: 03/08
Abgas-Einstufungen und Fahrverbote
Plaketten zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge
Von den Verkehrsverboten ausgenommen sind folgende Fahrzeuge, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet wurden:
.
.
.
Diese Ausnahmeregelung gilt mit Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung“ am 8. Dezember 2007 nun auch für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen.
Drucke Dir den Text aus und lege Ihn in Dein H-Fahrzeug.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
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Armin hattest Du nicht türkische Kennzeichen
???????????
GRuß Carsten
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