31.12.2011, 21:23
Hallo zusammen und frohes Neues !
Es sind jetzt zwar erst zwei Monate seit sich ein paar Aspekte der H-Kennzeichen-Regelung geändert haben, aber vielleicht ist ja im bislang so milden Winter der Eine oder Andere mit einer modifizierten C3 bei einer Abnahme gewesen und kann etwas berichten. Vielleicht hat sich auch nur jemand beim TÜV kundig gemacht über seine geplanten Modifikationen und kann so etwas beitragen.
Von den bisherigen gut zwanzig Jahren C3-Leben bin ich die letzten zehn Jahre mit roter Nummer gefahren, die gabs ja damals schon ab zwanzig Jahren Fahrzeugalter. Jetzt habe ich eine Neue, das ist eine `82er die ich auf H zulassen möchte.
Die ist noch in der Restauration bzw. im Neuaufbau und war auch in D noch nie zugelassen.
Bekannt ist ja inzwischen, daß seit November 2011 die Modifikationen nun auch neu durchgeführt werden können, sofern "zeitgenössisch" und "damals" - oder genauer, bis innerhalb zehn Jahren nach Erstzulassung - technisch möglich und abnahmefähig waren.
Das Auto steht auf 285 vo. und 335 hi. auf 18 Zoll. Die Breiten waren ja so oder so ähnlich ( öfters 345 hi. mit 15 Zoll ) sowieso gängig, die 18 Zöller dann kommen eher bei den späteren Baujahren in Frage, im betreffenden Zeitraum bis 1992 jedenfalls gab es den Durchmesser 18 Zoll schon.
Interessant wäre jetzt, wie diese Angabe "damals technisch möglich" genau ausgelegt wird : Muß die Felge selbst eine sein, die bis spätestens 1992 genau so und so von diesem Hersteller zu kaufen war ? Oder kann dies eine sein, die zum Beispiel an in diesem Zeitraum erhältlichen Designs orientiert ist ?
Man könnte meinen, eine damals erhältliche und zulassungswürdige Größe reicht als Vorgabe, da ja eine z.B. 1990 eingebaute Felge evtl. auch einmal ersetzt werden muß und dann vielleicht über zwanzig Jahre später der Hersteller nicht mehr zur Verfügung steht - so daß man dann auf neuere Räder mit gleichen Maßen zurückgreifen muß.
Aber sieht das der ehrwürdige Prüfer auch so ?
Jemand ?
Es sind jetzt zwar erst zwei Monate seit sich ein paar Aspekte der H-Kennzeichen-Regelung geändert haben, aber vielleicht ist ja im bislang so milden Winter der Eine oder Andere mit einer modifizierten C3 bei einer Abnahme gewesen und kann etwas berichten. Vielleicht hat sich auch nur jemand beim TÜV kundig gemacht über seine geplanten Modifikationen und kann so etwas beitragen.
Von den bisherigen gut zwanzig Jahren C3-Leben bin ich die letzten zehn Jahre mit roter Nummer gefahren, die gabs ja damals schon ab zwanzig Jahren Fahrzeugalter. Jetzt habe ich eine Neue, das ist eine `82er die ich auf H zulassen möchte.
Die ist noch in der Restauration bzw. im Neuaufbau und war auch in D noch nie zugelassen.
Bekannt ist ja inzwischen, daß seit November 2011 die Modifikationen nun auch neu durchgeführt werden können, sofern "zeitgenössisch" und "damals" - oder genauer, bis innerhalb zehn Jahren nach Erstzulassung - technisch möglich und abnahmefähig waren.
Das Auto steht auf 285 vo. und 335 hi. auf 18 Zoll. Die Breiten waren ja so oder so ähnlich ( öfters 345 hi. mit 15 Zoll ) sowieso gängig, die 18 Zöller dann kommen eher bei den späteren Baujahren in Frage, im betreffenden Zeitraum bis 1992 jedenfalls gab es den Durchmesser 18 Zoll schon.
Interessant wäre jetzt, wie diese Angabe "damals technisch möglich" genau ausgelegt wird : Muß die Felge selbst eine sein, die bis spätestens 1992 genau so und so von diesem Hersteller zu kaufen war ? Oder kann dies eine sein, die zum Beispiel an in diesem Zeitraum erhältlichen Designs orientiert ist ?
Man könnte meinen, eine damals erhältliche und zulassungswürdige Größe reicht als Vorgabe, da ja eine z.B. 1990 eingebaute Felge evtl. auch einmal ersetzt werden muß und dann vielleicht über zwanzig Jahre später der Hersteller nicht mehr zur Verfügung steht - so daß man dann auf neuere Räder mit gleichen Maßen zurückgreifen muß.
Aber sieht das der ehrwürdige Prüfer auch so ?
Jemand ?
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"....WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
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