26.03.2012, 20:36
Hallo!
Ich hätte mal eine Frage zwecks Erstzulassungsdatum für den TÜV. Und zwar hatte ich mit dem Herrn vom Tüv gesprochen, was ich so alles benötige für die Vollabnahme, da die C3 noch nie auf Dt. Boden gefahren ist. Und da meinte er den Title, ein Datenblatt und eine Bestättigung über die Erstzulassung welche im Jahre 1980 wäre, denn das wäre wichtig für die Zulassung. Den Title und das Datenblatt habe ich, nur über die Erstzulassung habe ich nichts, d.h. eine Beglaubigung das die C3 dann und dann zugelassen wurde.
Jetzt habe ich hier im Forum gesucht und bin auch fündig geworden und zwar habe ich folgendes gefunden:
Liegen keine weiteren offiziellen Angaben über Erstzulassung vor und handelt es sich aufgrund von Laufleistung um ein schon im öffentlichen Verkehr bewegtes Fahrzeug, wird "Auslieferungsmonat", bzw. 7ter Monat des Auslieferungsjahres/Modeljahres als imaginäres Datum der Erstzulassung bestimmt.
VIN und Title sind also identisch und werden somit bei uns in "D" als Kriterium zur Erstzulassung benutzt, wenn keine anderen Informationen vorliegen.
Meine Frage jetzt, ist diese Aussage irgendwo gesetzlich hinterlegt, damit ich es meinem Tüv'ler vorlegen kann, damit er nichts anderes behaupten kann?
Gruß
Steffen
Ich hätte mal eine Frage zwecks Erstzulassungsdatum für den TÜV. Und zwar hatte ich mit dem Herrn vom Tüv gesprochen, was ich so alles benötige für die Vollabnahme, da die C3 noch nie auf Dt. Boden gefahren ist. Und da meinte er den Title, ein Datenblatt und eine Bestättigung über die Erstzulassung welche im Jahre 1980 wäre, denn das wäre wichtig für die Zulassung. Den Title und das Datenblatt habe ich, nur über die Erstzulassung habe ich nichts, d.h. eine Beglaubigung das die C3 dann und dann zugelassen wurde.
Jetzt habe ich hier im Forum gesucht und bin auch fündig geworden und zwar habe ich folgendes gefunden:
Liegen keine weiteren offiziellen Angaben über Erstzulassung vor und handelt es sich aufgrund von Laufleistung um ein schon im öffentlichen Verkehr bewegtes Fahrzeug, wird "Auslieferungsmonat", bzw. 7ter Monat des Auslieferungsjahres/Modeljahres als imaginäres Datum der Erstzulassung bestimmt.
VIN und Title sind also identisch und werden somit bei uns in "D" als Kriterium zur Erstzulassung benutzt, wenn keine anderen Informationen vorliegen.
Meine Frage jetzt, ist diese Aussage irgendwo gesetzlich hinterlegt, damit ich es meinem Tüv'ler vorlegen kann, damit er nichts anderes behaupten kann?
Gruß
Steffen