05.03.2008, 16:40
Hallo Frank,
kannst Du,oder willst Du mich nicht verstehen? Natürlich hat der Beamte einen Ermessungs-
spielraum, das ist doch immer der Fall! Der fängt in der Tat beim Durchwinken an, und hört
dann wo auf? Bei ner scharfen Fahrzeugkontrolle, wie Du meinst? Oder auch nicht? und
mit was für Strafen muss man maximal wegen des ungestempelten Kennzeichens rechnen?
Das wollte ich wissen, aber wenn Du mich nicht verstehst, dann kann ichs auch nicht ändern,
Gruss RainerR
kannst Du,oder willst Du mich nicht verstehen? Natürlich hat der Beamte einen Ermessungs-
spielraum, das ist doch immer der Fall! Der fängt in der Tat beim Durchwinken an, und hört
dann wo auf? Bei ner scharfen Fahrzeugkontrolle, wie Du meinst? Oder auch nicht? und
mit was für Strafen muss man maximal wegen des ungestempelten Kennzeichens rechnen?
Das wollte ich wissen, aber wenn Du mich nicht verstehst, dann kann ichs auch nicht ändern,
Gruss RainerR
RaRo